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   VG Berlin, 20.07.2021 - 5 K 246.18   

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VG Berlin, 20.07.2021 - 5 K 246.18 (https://dejure.org/2021,41590)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.07.2021 - 5 K 246.18 (https://dejure.org/2021,41590)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Juli 2021 - 5 K 246.18 (https://dejure.org/2021,41590)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 7 Abs 2 EGRL 88/2003, § 48 VwVfG
    Erholungsurlaubsgewährung während der Zeit eines sog. "Hamburger Modells"; finanzielle Abgeltung nach Scheitern wegen erneuter Dienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 21.06.2012 - C-78/11

    Ein Arbeitnehmer, der während seines bezahlten Jahresurlaubs arbeitsunfähig wird,

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 5 K 246.18
    Der Zweck des "Krankheitsurlaubs" - so der EuGH - besteht hingegen darin, dass der Beschäftigte von einer Krankheit, die eine Arbeitsunfähigkeit verursacht, genesen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 -, juris Rn. 25 - Schultz-Hoff; Urteil vom 21. Juni 2012 - C-78/11 -, juris Rn. 19 - ANGED).

    Aus diesen unterschiedlichen Zweckrichtungen ergibt sich, dass der Beschäftigte, der sich während eines im Voraus festgelegten Jahresurlaubs im "Krankheitsurlaub" befindet, berechtigt ist, den Jahresurlaub auf Antrag zu einer anderen als der mit dem "Krankheitsurlaub" zusammenfallenden Zeit zu nehmen, damit er ihn tatsächlich in Anspruch nehmen kann (EuGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - C-78/11 -, juris Rn. 20 - ANGED).

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 5 K 246.18
    Der Zweck des "Krankheitsurlaubs" - so der EuGH - besteht hingegen darin, dass der Beschäftigte von einer Krankheit, die eine Arbeitsunfähigkeit verursacht, genesen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 -, juris Rn. 25 - Schultz-Hoff; Urteil vom 21. Juni 2012 - C-78/11 -, juris Rn. 19 - ANGED).

    Denn für die maßgebliche tatsächliche Erholungsmöglichkeit (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 -, juris Rn. 23, 25 - Schultz-Hoff) ist es irrelevant, ob es sich urlaubsrechtlich um Urlaub aus dem vorangegangenen oder dem aktuellen Jahr handelt.

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 5 K 246.18
    Dieser räumt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (vgl. Urteil vom 3. Mai 2012 - C-337/10 - juris Rn. 32) allen Beschäftigten, d.h. auch Beamten, einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung des bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in Anspruch genommenen Mindestjahresurlaubs von 20 Tagen (Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG) ein, den die Mitgliedstaaten in ihrem nationalen Recht verankern müssen.

    Der Einwand der Klägerin, die Praxis des Beklagten sei europarechtswidrig, weil damit gegen den nach der Rechtsprechung des EuGH besonders bedeutsamen Grundsatz des Sozialrechts der Union, wonach auch ein Beamter Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub hat (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - C-337/10 -, juris Rn. 28 - Neidel), verstoßen wird, ist nicht nachvollziehbar.

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 5 K 246.18
    Solange sie diese Umsetzungspflicht - wie im vorliegenden Fall - nicht erfüllen, können Beschäftigte sich unmittelbar auf diese Vorschrift berufen (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12, juris Rn. 32 und vom 19. November 2015 - 2 C 3.15, juris Rn. 9 ff.).

    Unerheblich ist, ob es sich dabei um neuen oder um alten, also aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr übertragenen Urlaub handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 - juris Rn. 23; ausführlich dazu: Urteil der Kammer vom 9. Juli 2021 - VG 5 K 118.19 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

  • OVG Hamburg, 22.05.2018 - 5 Bs 80/18

    Urlaubsanspruch des Beamten während der Wiedereingliederung

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 5 K 246.18
    So gelten im Land Berlin - nach Maßgabe des RS I Nr. 11/2008 - und im Land Hamburg (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 5 Bs 80/18 - juris) Beamte als dienstfähig und können in der Konsequenz auch Urlaub nehmen; anderes gilt hingegen im Bund (vgl. BMI-Merkblatt, Seite 5) und auch im Land Brandenburg (vgl. Nr. 3 des Rundschreibens des Ministeriums des Innern zur stufenweisen Wiedereingliederung von Beamtinnen und Beamten in den Dienst nach längerer Krankheit nach dem sog. Hamburger Modell vom 25. Juni 2010).

    Eine Urlaubsgewährung würde voraussetzen, dass für die Zeit des Urlaubswunsches eine arbeitsvertragliche Arbeitspflicht besteht (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 5 Bs 80/18 -, juris Rn. 25 m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

  • EuGH, 30.06.2016 - C-178/15

    Sobczyszyn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 5 K 246.18
    Zu dem - dem deutschen Recht fremden - Genesungsurlaub nach polnischem Recht äußerte sich der EuGH mit Urteil vom 30. Juni 2016 (C-178/15, juris Rn. 29. ff. - Sobczyszyn).
  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 B 26.19

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme der Anerkennung von weiteren

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 5 K 246.18
    Das mögliche Vertrauen der Klägerin ist darüber hinaus auch deshalb nicht schutzwürdig, weil sie ihr Vertrauen in den Fortbestand des begünstigenden Verwaltungsakts im Sinne des § 48 Abs. 2 VwVfG nicht betätigt, d.h. durch Vermögensdispositionen "ins Werk gesetzt" hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 2 B 26/19 -, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 5 K 246.18
    Das gilt auch und gerade, wenn es sich bei der zu treffenden Entscheidung um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6/01 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2015 - 7 B 4.15

    Beihilfe; gefälschte Zahnarztrechnungen; Rücknahme der Bewilligung; Bekanntgabe;

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 5 K 246.18
    Es müssen somit besondere Gründe vorliegen, wenn eine Rücknahme nur für die Zukunft angeordnet oder überhaupt von der Rücknahme abgesehen werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4/16 -, juris Rn. 40; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. November 2015 - 7 B 4.15 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung

    Auszug aus VG Berlin, 20.07.2021 - 5 K 246.18
    Es müssen somit besondere Gründe vorliegen, wenn eine Rücknahme nur für die Zukunft angeordnet oder überhaupt von der Rücknahme abgesehen werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 4/16 -, juris Rn. 40; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. November 2015 - 7 B 4.15 -, juris Rn. 29).
  • VG Berlin, 09.07.2021 - 5 K 118.19
  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 3.15

    Abgeltung; Altersteilzeit; Arbeitnehmerbegriff; Beamter; Beendigung des

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

  • BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 86.04

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Klage auf Erstattung gemeinschaftswidrig

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

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